Weltweit erstes Gesetz für zu Fuß Gehende

Veröffentlicht am 28.01.2021 in Verkehr

Das Bild zeigt mich auf der Fußgänger:innen Demo am Alexanderplatz - August 2019

Mit dem Abschnitt "Fußverkehr" verabschieden wir heute im Berliner Abgeordnetenhaus das weltweit erste Gesetz für Fußgängerinnen und Fußgänger. Lange hat es gedauert, für manche zu lange: Aber nun ist es endlich soweit. Nach 147 eingebrachten Änderungswünschen, allein 55 davon kamen aus der Koalition, haben wir nun ein fertiges Gesetz vor uns liegen, das

  • das Queren von Straßen künftig leichter und sicherer machen soll
  • Grünphasen künftig so schalten lässt, dass niemand auf der Mittelinsel warten muss
  • die Gehgeschwindigkeit von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt
  • für eine bessere Beleuchtung von Fuß- und Radwegen auch außerhalb des S-Bahn-Ringes mehr Sicherheit bieten soll
  • Räume schafft, in denen der Autoverkehr keine oder nur eine nachgeordnete Rolle spielt, sprich: Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Straßen oder Spielstraßen
  • Schulwegsicherheit auf ein neues Level hebt. Dazu gehören: Schnellere Genehmigungsverfahren von Zebrastreifen, bauliche und verkehrliche Maßnahmen im Schulumfeld, bezirkliche Schulwegpläne und Mobilitätsgremien an Schulen (mit Beteiligung der Eltern)
  • die Jugendverkehrsschulen gestärkt werden sollen und vieles mehr

Ich freue mich, an diesem Gesetz mitgewirkt zu haben. Es stellt die schwächsten Verkehrsteilnehmenden im Straßenverkehr in den Mittelpunkt. Kindern auf dem Weg zur Schule oder in die Kita sowie Seniorinnen und Senioren trägt der neue Abschnitt "Fußverkehr" im Mobilitätsgesetz nun endlich Rechnung. Ein guter Tag für Berlin.

 
 

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