Nicht nur Autobahnen - Klaus Mindrup zur Änderung des Grundgesetzes am 1. Juni 2017

Veröffentlicht am 04.06.2017 in Verkehr

In den vergangenen Wochen erhielt ich zahlreiche Zuschriften von Bürgerinnen und Bürgern, die ihrer Besorgnis Ausdruck verliehen, dass mit der Änderung des Grundgesetzes die Privatisierung unserer Autobahnen einherginge. Hier veröffentliche ich nun den Brief, mit dem ich auf diese Schreiben geantwortet habe.

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mail. Bei dem Thema der Autobahn-Reform handelt es sich um einen komplexen Sachverhalt, der Bestandteil des Gesetzpaketes zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen der Bundesebene und den Ländern ist.

Zunächst möchte ich Ihnen versichern, dass ich „Privatisierungen“ sehr kritisch gegenüber stehe. Ich habe als Sohn eines Schrankenwärters und Betriebsrates der Bahn erfolgreich gegen den Börsengang der Bahn AG gekämpft und mich in Berlin als aktiver Genossenschaftler gegen den Ausverkauf der Stadt eingesetzt. Als die damalige Wohnungsbaugesellschaft BerlinNovo verschenkt werden sollte, habe ich innerhalb der SPD den Widerstand an entscheidender Stelle angeführt – wie Sie diesem Link entnehmen können - http://www.taz.de/!5128672. Ich habe es mir angewöhnt, genau zu recherchieren und mir dann eine eigene Meinung zu bilden. 

Ich möchte Ihnen den fachlichen Hintergrund unserer Entscheidung im Deutschen Bundestag erläutern.

Das Bundeskabinett reichte nach jahrelangen Verhandlungen den Entwurf zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzpaketes am 14. Dezember 2016 beim Bundestag ein - konkret geht es um folgende Punkte:
- Neuordnung des Finanzsystems – Nachfolgeregelung für den Länderfinanzausgleich
- Schulen – Bund darf wieder Geld für Bildungsinfrastruktur zur Verfügung stellen
- Neuregelung des Unterhaltsvorschusses
- Neuregelung der Zuständigkeiten für Bundesstraßen und Bundesautobahnen
 
Zunächst möchte ich auf die Autobahnen eingehen. Bislang wurden der Bau und die Sanierung der Autobahnen und Bundesstraßen von den Bundesländern in Auftragsverwaltung durchgeführt. Wie man am Zustand zahlreicher Brückenbauwerke und Autobahnen sehen kann, hat diese Form der Verwaltung sich nicht unbedingt bewährt.

Daher wurde nach einer neuen Organisationsform gesucht. Schließlich haben sich die Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am 14. Oktober 2016 auf eine neue Lösung geeinigt, die das Ende der Kleinstaaterei auf diesem Gebiet bedeutet. Vorbild für diese Regelung ist die österreichische ASFINAG, die sich zu 100% im Eigentum der Republik Österreich befindet.

Die Überführung der Autobahnverwaltung in eine private Rechtsform ist noch keine Privatisierung. Ich kämpfe z.B. seit langem dafür, dass Städte und Gemeinden – auch Berlin – ihre privatisierten Energienetze wieder erwerben können („Rekommunalisierung“) und dass die vorhandenen Stadtwerke gestärkt werden  Die Gesellschaften, die sich im Eigentum der Städte und Gemeinden befinden („Stadtwerke“)  sind i.d.R. auch Kapitalgesellschaften (zumeist GmbHs). Auch in der kommunalen Wohnungswirtschaft ist diese Rechtsform vorherrschend.

Trotzdem gibt es natürlich Risiken, die mit der Änderung der Rechtsform verbunden sind. Wir haben diese in der SPD Fraktion und mit der Zivilgesellschaft intensiv diskutiert und im Gesetzgebungsverfahren zahlreiche Verbesserungen erzielt, da der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung tatsächlich nicht zustimmungsfähig war.

Im Ergebnis sind die Hürden für eine Privatisierung von Autobahnen nach der Änderung des Grundgesetzes höher als vor der Änderung. Dies bedeutet aber nicht, dass man sich ausruhen kann. Vielmehr bedürfen die Gründung und der Betrieb der neuen Gesellschaft stets guter parlamentarischer Kontrolle. Wie wir aus zahlreichen Erfahrungen wissen, kann es dauern, bis eine neue Gesellschaft funktionsfähig ist. Ich setze dabei besonders auf den Dialog mit den Gewerkschaften.

Die verkehrspolitische Expertin von Bü90/Die Grünen Frau Dr. Valerie Wilms hat vor dem Bundestag in einer persönlichen Erklärung ausführlich erläutert, warum sie bei der Errichtung der Autobahngesellschaft anders abgestimmt hat als ihre Fraktion. Die Rede finden Sie als Anlage.

Dass die auf die SPD-Fraktion zurückgehenden Änderungen gegenüber dem Gesetzesentwurf der Regierung eine erhebliche Verbesserung darstellen, wird auch durch die Äußerungen von ver.di und dem Bundesrechnungshof deutlich. Beide haben anfangs große Kritik geäußert. Beide äußerten Unterstützung für die von der SPD erzielten Verbesserungen. Beide Stellungnahmen habe ich dieser Mail angelegt.

Zudem ist die Betonung der weiteren drei Punkte der Gesetzänderung wichtig. Die neue Regelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 beinhaltet die Abschaffung des Länderfinanzausgleichs in der heutigen Form. Das bedeutet, dass die Länder ihren Reichtum und ihre Armut künftig nicht mehr untereinander ausgleichen, sondern der Bund hier regulierend eingreift. Im Gegenzug erhalten die Länder bei der ihnen zustehenden Umsatzsteuer entsprechende Zu- und Abschläge, die sich an der Finanzkraft der Länder orientieren. Darüber hinaus enthält das Paket eine Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich, die es dem Bund ermöglicht, Geld für Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise Schulgebäude zu sanieren und zu modernisieren. 3,5 Mrd. Euro stehen dafür zur Verfügung. Die Finanzierung geht vom Bund über die Länder an die Kommunen, die dann vor Ort entscheiden, wie investiert wird.

Die Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates waren damit für das Land Berlin überlebenswichtig.

Der letzte Punkt stellt die Änderungen im Unterhaltsvorschuss dar, den Alleinerziehende erhalten, wenn sich der eigentlich unterhaltspflichtige Elternteil nicht an den Kosten beteiligt. In Zukunft werden die Leistungen statt nur bis zum 12. Lebensjahr des Kindes, bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Zusätzlich wird die zeitliche Befristung der Leistungen von sechs Jahren aufgehoben. Dies ist besonders für alleinerziehende Mütter wichtig.

Im Ergebnis habe ich daher der Änderung des Grundgesetzes am letzten Donnerstag zugestimmt. Am Freitag hat dann auch der Bundesrat einstimmig (!) zugestimmt. Auch alle Regierungen unter Beteiligung von Bündnis 90/Die Grünen oder der Partei Die Linke haben somit die Grundgesetzänderung unterstützt. Aus diesem Abstimmungsverhalten können Sie entnehmen, dass die von uns beschlossenen Reformen offenbar doch nicht so schlimm ist, wie die RednerInnen dieser Parteien (bis auf Frau Dr. Wilms) einen Tag vorher im Bundestag erklärt haben.

Gestatten Sie mir noch eine abschließende Bemerkung. Die Debatte erinnert mich an das Thema „Fracking“ – dort haben wir im Bundestag ein umfassendes Verbot des unkonventionellen Frackings durchgesetzt. Wir haben uns auch dort mit Serienbriefen und schweren Angriffen auseinander setzen müssen. In persönlichen Gesprächen sagen uns heute – also mit einem weiten zeitlichen Abstand -  Mitarbeiter von Organisationen wie Campact, dass wir eine gute Arbeit gemacht haben.  Ich befürchte aber, dass in der Öffentlichkeit etwas anderes „hängen geblieben“ ist.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne zu einer meiner regelmäßigen Bürgersprechstunden anmelden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Mindrup

Zu den Anlagen.

 
 

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