Zur Einstellung des Parteiordnungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin und zur Diskussion im Landesvorstand der Berliner SPD

Veröffentlicht am 27.04.2011 in Landes-SPD
Alexander Goetz

von Alexander Götz, Kreisvorsitzender der SPD Berlin Nordost

Wie der Presse zu entnehmen war, gab es im Landesvorstand der Berliner SPD eine sehr kontroverse Debatte zur Einstellung des Parteiordnungsverfahrens gegen Thilo Sarrazin. Dabei wurde auch von mir der plötzliche Rückzug der Antragsteller kritisiert. Die Großzahl der anwesenden Vorstandsmitglieder zeigte sich weder von der Erklärung Thilo Sarrazinsnoch von den Sorgen um das öffentliche Bild der Partei bei einem Scheitern des Verfahrens überzeugt. Ebenso wenig plausibel erschien der Hinweis, man hätte Thilo Sarrazinvielleicht den Verstoß gegen Grundsätze und Werte der Partei, nicht aber den schweren Schaden für die SPD nachweisen können.Beide Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein, um ein Mitglied auszuschließen, worauf das Verfahren in letzter Konsequenz abzielte.

Das Erreichen dieses Ziels konnte man übrigens von vornherein mit guten Gründen in Zweifel ziehen. Denn dieselbe Schiedskommission hatte bereits in einem vorangegangenen Parteiordnungsverfahren ähnlich entschieden. Genau das aber wusste auch der Bundesvorstand, bevor er im letzten Jahr das Ausschlussverfahren anstieß. Eine längere Auseinandersetzung über mehrere Instanzen hinweg stand zu erwarten. Und natürlich konnte der Ausgang nicht sicher sein, denn sonst hätte es sich um kein faires Verfahren vor einer unabhängigen Schiedskommission gehandelt.

Die Kritik im Landesvorstand richtete sich deshalb nicht gegen die in erster Instanz urteilende Schiedskommission in Charlottenburg-Wilmersdorf. Sie versuchte statutengemäß auf eine gütliche Einigung hinzuwirken. Wesentlich erschien vielmehr die Haltung, die die plötzliche Rücknahme des Antrags zum Ausdruck bringt. Aus diesem Grund wurde bereits am Montag eine sog. Berliner Erklärung veröffentlicht, die das kenntlich macht. Ich habe sie unterzeichnet, da sie unabhängig von der Haltung zuParteiordnungsverfahren verdeutlicht, dass das Verfahren gegen Thilo Sarrazin auf die Verteidigung unserer Grundwerte Bezug nahm und keine Replik auf Integrationsfragen darstellte. Zugleich tritt die Erklärung dem Eindruck entgegen, man habe mit der gütlichen Einigung die eigenen Überzeugungen zur Disposition gestellt.

Im Ergebnis der gestrigen Diskussion im Landesvorstand lässt sich aus meiner Sicht dreierlei feststellen: (1.) Das Parteiordnungsverfahren ist beendet. Eine Wiederaufnahme scheidet auch aus Sicht seiner bisherigen Befürworter aus. (2.) Die Entscheidung, sich auf eine gütliche Einigung mit Thilo Sarrazin auf der Basis seiner Erklärung zu verständigen, wird sehr kontrovers gesehen. Als Erfolg für die Partei oder i. S. des ursprünglichen Antrags kann sie kaum gewertet werden. (3.) Es bestand unverändert Einigkeit, dass Thesen zur unterschiedlichen Wertigkeit von Menschen und zu ihrer nach ökonomischen Gesichtspunkten beurteilten Nützlichkeit mit den Überzeugungen und Grundwerten der SPD unvereinbar sind.

Was folgt daraus und wie ist das einzuschätzen? Ich will das aus meiner Sicht zu beantworten versuchen. Zunächst einmal haben wir es als Partei nicht nur im Ergebnis, sondern von Anbeginn versäumt, glaubwürdig zu handeln. Die dargebotene Springprozession dürfte weder jene überzeugt haben, die Sarrazins Haltung teilen, ihn aber zumindest für das Aussprechen unbequemer Wahrheiten schätzen,noch diejenigen, die sich von seinen Thesen abgestoßen fühlen. Übrig bleibt das Bild einer zaudernden Partei, die sich ihres eigenen Urteilsvermögens nicht sicher ist.

Wesentlich ist deshalb, wie wir mit ähnlichen Situationen künftig umgehen. Dazu sollten wir uns die eigenen Fehler noch einmal vor Augen führen. Das gilt zu allererst für die Bewertung und Kritik der Sarrazin´schen Thesen. Meines Erachtens konnte es dabei nie um die Diskussion von Integrationsproblemen gehen. Sie darf man von jeher in unserer Partei ansprechen– auch in noch pointierterer Form. Zu Ausschlussverfahren hat das bislang nie geführt. Mir ist noch nicht einmal der Ruf danach erinnerlich. Im Fall von Thilo Sarrazin und der Kritik an seinen Thesen ging es stattdessen immer um zwei völlig andere Dinge: zum einen um die beleidigend formulierte Kennzeichnung einzelner Bevölkerungsgruppen, zum anderen um ihre aufgrund erblicher Prägung oder ökonomischer Leistungsfähigkeit beurteilte Nützlichkeit. Empörung löste das auch deshalb aus, weil Thilo Sarrazinseine Aussagen in einen Zusammenhang mit Integrationsfragen und Unterschichten stellte. Zwar mögen viele manches daran richtig und diskussionswürdig finden. Das gilt wohl aber ebenso für die Programme anderer, uns wenig nahe stehender Parteien. Trotzdem sind wir Sozialdemokraten, weil wir geradedie Summe unserer Programmatik schätzen, vor allem aber ihr humanistisches, auf Fortschritt und sozialen Aufstieg beruhendes Menschenbild. Und selbst wenn es irgendwann den unumstößlichen Beleg für Prädispositionen menschlicher Fähigkeiten gäbe, hätte das noch lange nicht zur Konsequenz, weniger Begabte abzuschreiben und nur noch vermeintliche Eliten zu fördern. Im Gegenteil wäre es unsere Aufgabe, für den gleichen Wert, die gleichen Rechte und die gleichen Chancen aller Menschen zu kämpfen.

Ich betone das in so ausführlicher Weise, da ich mir diese Analyse in aller Klarheit und Deutlichkeit von Anfang an gewünscht hätte: Nicht die Rede über Integrationsprobleme, sondern die sozialdarwinistischen Einlassungenvon Thilo Sarrazinwidersprechen sozialdemokratischen Überzeugungen. Wir lehnen sie ab. Sie sind mit unseren Grundwerten und unserer Politik unvereinbar. – Mit hinlänglicher Klarheit vorgetragen hätte das aus meiner Sicht vollkommen ausgereicht. Wahrscheinlich wäre es infolge dessen noch nicht einmal zu einem ersten Parteiordnungsverfahren gekommen. Über Integration hätte man ungeachtet dessen trefflich diskutiert – ob mit dem einfachen Mitglied Thilo oder ohne ihn.

Viele von Euch wissen, dass ich Parteiordnungsverfahren grundsätzlich skeptisch gegenüberstehe. Das hatte ich mehrfach, auch presseöffentlich erklärt. Das trifft im Übrigen ebenso auf den Fall Thilo Sarrazins zu. Ich halte solche Verfahren aber nicht von vornherein für unzulässig oder per se undemokratisch. Entscheidend sind die Gründe und Motive ihrer Veranlassung. Bei einer logischen Auslegung unserer Grundwerte halte ich sie für nachvollziehbar, sofern damit klare Orientierungslinien gezogen werden sollen. Wie gesagt entspricht das einer, zugegebener Maßen sehr strikten Haltung. Abzuwägen ist sie mit dem hohen Gut einer diskussionsfähigen und die Meinungsfreiheit achtenden Volkspartei, die ein größeres Meinungsspektrum abdeckt. Hinzukommt das Primat der politischen Auseinandersetzung, bei der es auf die Überzeugung durch Argumente ankommt. An ihrem Ende stehen mehrheitliche Entscheidungen, ohne der Minderheit ihre Haltung zu verbieten. In der Güteabwägung zwischen strikter Werteauslegung und Meinungsfreiheit habe ich mich immer für Letztere ausgesprochen, sofern Erstere vorher hinlänglich deutlich wurde.

Sobald wir uns aber als Partei im vergangenen Jahr zu einem zweiten Parteiordnungsverfahren und damit für eine strikte Haltung entschieden hatten, musste man diese Entscheidung auch so handhaben. Sie war überhaupt nur deshalb zu rechtfertigen, weil ein grundlegender Konflikt mit unseren Grundwerten gesehen wurde. Hierzu aber kann es der Logik nach keine Vergleiche geben. Entsprechende Fragen sind stattdessen – zumal auf dem Wege eines quasigerichtlichen Verfahrens –in die eine oder andere Richtung zu klären. Dabei sind Erfolgschancen zweitrangig, auch der öffentliche Eindruck. Denn beides war bei der Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens bekannt. Ich selbst habe darauf im Landesvorstand vor über einem halben Jahr nachdrücklich hingewiesen. Wir hätten diesen Weg ja nicht beschreiten müssen, ohne damit Thilo Sarrazin recht zu geben. Es bestand unverändert die Chance der argumentativen Auseinandersetzung. Das wollten wir aber nicht. Und deshalb leuchtet es umso weniger ein, das Verfahren nun kurzerhand abzubrechen.

Aber erneut: Was folgt daraus? Ich bin der Auffassung, dass Parteiordnungsverfahren eine ultima ratio sind und bleiben sollten. Wenn man sie wählt – was zulässig ist –, darf man sie selbst und ihre Befürwortung nicht zur Gesinnungsfrage machen. Es ist immer zu trennen zwischen der Streitfrage und der Reaktion darauf. Man kann Sarrazins Thesen ablehnen, aber trotzdem gegen ein Ausschlussverfahren votieren. Ungeachtet dessen erfordern entsprechende Kontroversen klare Haltungen, die öffentlich erkennbar werden müssen. Das verbietet keine anderen Meinungen, schärft aber das Profil nach innen wie nach außen und befördert Diskussionen. Will man indes ein Verfahren anstrengen, muss man es durchziehen und zwar auf der Basis einer sorgfältigen Güterabwägung und Begründung.

Ich meine deshalb, wir müssen aus der ganzen Angelegenheit vor allem zwei Lehren ziehen: Zum einen dürfen wir kontroversen Diskussionen weder in der Sache noch im Verfahren ausweichen. Die Partei braucht klare Positionen und Haltungen. Zum anderen dürfen wahltaktische Erwägungen umso weniger handlungsleitend sein, je mehr es um Grundsatzfragen geht. Urnengänge hängen zu sehr von aktuellen Rahmenbedingungen und persönlichen Konstellationen ab. Die langfristige Basis von Wahlerfolgen und einer stabilen Anhängerschaft bemisst sich hingegen an der Unverwechselbarkeit dessen, wofür eine Partei steht. Diesen Kern der eigenen Identität zu schärfen und politisch zu verwirklichen, ist die vordringlichste Aufgabe unserer Partei. Ihr nicht nachgekommen zu sein,erklärt meines Erachtens, warum wir trotz guter Rahmenbedingungen derzeitso wenig erfreulich abschneiden. Das zu ändern, geht uns alle an – und zwar losgelöst von Thilo Sarrazin und seinen Thesen.

 
 

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