
Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Lärmschutzes und zur Steigerung der Luftqualität kann Tempo 30 angeordnet werden. Weil die Bedingungen zur Luftreinhaltung nicht länger erfüllt seien, forderte der CDU-Fraktionschef kürzlich, Tempo 30 auf insgesamt 25 Straßenabschnitten aufzuheben und wieder Tempo 50 anzuordnen. Auch die erste Senatsvorlage der Verkehrssenatorin sah diese Änderung vor.
Unklar war, ob geprüft wurde, inwieweit es sich u.a. um hochfrequentierte Schulwege handelt. Auch die Frage nach benachbarten Kitas, Senioreneinrichtungen oder Krankenhäusern konnte nicht beantwortet werden. In diesen Fällen ist Tempo 30 unerlässlich und es kann nicht aus einer Laune heraus der Rotstift an der Verkehrssicherheit angesetzt werden. Diese Prüfung hat die SPD-Fraktion durchgesetzt und im heute durch den Senat verabschiedeten Luftreinhalteplan verankert. Solche Entscheidungen dürfen nicht allein mit Blick auf die Luftqualität, sondern stets mit Rücksicht auf die Belange der Verkehrssicherheit entschieden werden.