schmerzhafte Entscheidung

Veröffentlicht am 07.06.2013 in Stadtentwicklung

Millionenschwere Entschädigungszahlungen knapp abgewendet

SPD und Grüne beantragen Sonderausschuss der BVV

Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen beantragen nach der Abstimmung über die Aufhebung der Erhaltungsverordnung für die Wohnanlage Belforter Straße die Einrichtung eines Sonderausschusses. Die Fraktionsvorsitzenden Rona Tietje (SPD) sowie Daniela Billig und Cornelius Bechtler (Bündnis 90/Die Grünen) erklären hierzu: „Schwerwiegende Versäumnisse und Fehlentscheidungen in der vorherigen Wahlperiode im Bezirksamt zwingen die BVV, die Erhaltungsverordnung für die Wohnanlage in der Belforter Straße aufzuheben, um schweren Schaden vom Land Berlin und dem Bezirk Pankow abzuwenden.“ Weiterhin erklären sie: „Der Sonderausschuss muss aufklären, warum das Bezirksamt im Juni 2010 einen Bebauungsplan aufstellte, der entgegen den Zielstellungen des damaligen Stadtentwicklungsausschusses eine Blockrandschließung vorsah. Dabei muss untersucht werden, warum der Bebauungsplan parallel zur Erhaltungssatzung betrieben worden ist, die den von der BVV gewünschten Erhalt der Zeilenbebauung auf diesem Wohnblock zum Ziel hatte. Weiterhin ist aufzuklären, warum Fristen zur Zurückstellung des Bauvorbescheids nicht gewahrt wurden.“

Das Bezirksamt hat vor dem Landgericht Berlin mit dem Eigentümer der Wohnanlage Belforter Straße einen Vergleich geschlossen. Mit diesem Vergleich wendet das Bezirksamt Entschädigungszahlungen in zweistelliger Millionenhöhe ab. Das Landgericht Berlin hat bei der mündlichen Verhandlung am 11. April 2013 seine Rechtsauffassung deutlich gemacht, dass eine Haftung des Bezirkes vorläge. Dabei verwies das Gericht auf den verspäteten Zurückstellungsbescheid vom 12. Oktober 2010. Der zugrunde gelegte Bebauungsplanentwurf habe zudem keine Aussicht auf Festsetzung gehabt. Beide Punkte sind der damaligen Abteilung Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung des Bezirksamtes anzulasten. Dabei ist zu klären, ob neben Fehlentscheidungen und Versäumnissen auch ggf. Amtspflichtverletzungen vorliegen.
Mit den Vorgängen um die Wohnanlage Belforter Straße belastet nun ein weiterer schwerwiegender Fall die Arbeit des jetzigen Bezirksamts. Es wird Aufgabe des Sonderausschusses sein, die einzelnen Fälle zu untersuchen und zu bewerten.
Für die Mieterinnen und Mieter hat diese Entscheidung Folgen. Der Eigentümer erhält mit dem Vergleich Baurecht, u.a. um den Blockrand zu schließen, zwei kleine Seitenflügel im Hof und in beiden Höfen eine zweistöckige Tiefgarage zu errichten. Dabei erhalten alle Gebäude die Traufhöhe der benachbarten Blockhälfte. Bei allen drei Zeilen werden im Bereich der Straßburger Straße jeweils die Wohnungen eines Aufgangs zu Gunsten der Blockrandschließung abgerissen.

Berlin, den 05. Juni 2013

 
 

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