Mehr Gartenglück für Berlin

Veröffentlicht am 09.04.2021 in Umwelt

Für uns gehören die vielen Tausend Kleingärten zu Berlin, genauso wie die Goldelse oder das Brandenburger Tor. Deswegen haben wir uns im Koalitionsvertrag von 2016 selbstverpflichtet, Kleingärten dauerhaft zu sichern.  Als SPD-Fraktion haben wir im März einen Gesetz­entwurf beschlossen, Wohnungsbau auf landeseigenen Kleingartenflächen auszuschließen und auf privaten Flächen diesen Schutz über die Erstellung von Bebauungsplänen zu gewährleisten. Wir schützen unsere Kleingartenanlagen – für ein lebens- und liebenswertes Berlin.

Im Koalitionsvertrag von 2016 haben wir uns dazu verpflichtet, Kleingärten dauerhaft zu sichern. Die Sicherung über den Kleingartenentwicklungsplan, den die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im September 2020 vorgelegt hat, bietet einen Schutz für einen Zeitraum bis zum Jahr 2030 und ohne gesetzliche Bindung. Hinzu kommt, dass nach aktuellen Planungen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ab 2030 über 45 Hektar Kleingartenflächen in 20 Kleingartenanlagen für Wohnungsbau genutzt werden sollen. Aus diesem Grund haben wir als Fraktion beschlossen, Wohnungsbau auf landeseigenen Kleingartenflächen dauerhaft auszuschließen und diesen Schutz auf auf privaten Flächen zu gewährleisten.

Damit stellen wir als Alternative für einen auf neun Jahre befristeten Verwaltungsplan unser dauerhaftes Landesgesetz zur Debatte. Die Berliner Kleingärten sind ein Freiraum-Erbe, das uns die Stadtväter der vergangenen Jahrzehnte hinterlassen haben. Gerade jetzt in Zeiten des Klimawandels ist dieses Freiraum-Geschenk wertvoller denn je und muss geschützt werden. Was Ernst Reuter und Willy Brandt erhalten und an uns übergeben haben, sollte nicht leichtfertig durch Zögerlichkeit aufgegeben werden.

 
 

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