Handlungsfähigkeit der Berliner Jobcenter bedroht!

Veröffentlicht am 08.12.2010 in Deutschland
Lioba Zürn-Kasztantowicz
Lioba Zürn-Kasztantowicz

„Bildungs- und Teilhabepaket“ ist ein bürokratisches Monster ohne Vorteile für Betroffene.

Die Pankower Sozial-Stadträtin, Lioba Zürn-Kasztantowicz (SPD), sieht die Handlungsfähigkeit der Jobcenter durch die Umsetzung des sog. „Bildungs- und Teilhabepakets“ der Bundesregierung zum 1. Januar 2011 bedroht. Das Gesetz sei unpraktikabel, habe viel zu kurze Vorlaufzeiten und bringe den Hilfeempfängern kaum etwas. Zürn-Kasztantovicz fordert stattdessen mehr Investitionen in Ganztagesangebote von Kitas und Schulen.

Zur Umsetzung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ der schwarz-gelben Bundesregierung erklärt die Pankower Sozial-Stadträtin, Lioba Zürn-Kasztantowicz (SPD):

„Das Bildungs- und Teilhabepaket, das die Bundesregierung im neuen SGB II für Kinder und Jugendliche untergebracht hat, ist ein bürokratisches Monster. Das Gesetz wird die Berliner Jobcenter und Bezirksämter endgültig an ihre Belastungsgrenze bringen. Der Alltagsbetrieb ist damit ernsthaft in Frage gestellt. Anstatt ihre unsoziale und wirkungslose Politik mit komplizierten Gesetzen zu bemänteln, sollte die Bundesregierung den Menschen ernsthaft helfen. So wäre es viel sinnvoller, direkt in Ganztagsangebote und Kooperationen von Kitas und Schulen zu investieren. Dass sich eine solche Strategie wirklich lohnt, hat ganz aktuell die neue PISA-Studie gezeigt.“

Zum Hintergrund: Allein im Bezirk Pankow sind 14 Tausend Kinder im Jobcenter und im Sozialamt vom neuen Gesetz betroffen. Beide Einrichtungen sollen danach Verträge mit Anbietern abschließen und über Einzelabrechnung oder Gutscheinsystem direkt mit ihnen zusammenarbeiten. In der Praxis bedeutet das: Die Caterer von 163 Kindertagesstätten, 69 bezirklichen Schulen, 18 Privatschulen und sechs staatlichen Senatsschulen (OSZ, Eliteschule des Sports, Ballettschule) sind für die Essensversorgung vertraglich zu binden. Hinzukommen Schulen außerhalb des Bezirks, die die Pankower Kinder und Jugendlichen besuchen. Jeder Schulausflug muss für berechtigte Kinder beantragt und an die Schulen erstattet werden. Lernförderung ist im Einzelfall zu prüfen und mit den Anbietern der Lernförderung vertraglich zu regeln. Daneben sind Anträge für Fahrkarten, mehrtägige Klassenfahrten und Schulbedarf zu bearbeiten. Ganz bunt wird es bei der Teilhabe in Sportvereinen (in Pankow rund 150) oder bei Musikschulen. Für jede einzelne Leistung ist ein Antrag zu stellen, der Anbieter muss einen Vertrag mit dem Jobcenter haben, der Antrag ist zu bescheiden und die Leistung abzurechnen. Bei Ablehnung ist der Rechtsweg offen. Da bereits heute im Jobcenter und im Sozialamt an der Kapazitätsgrenze gearbeitet wird, wird die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets die Arbeitsfähigkeit der Behörden massiv beeinträchtigen.

 
 

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