Flächendeckender Mindestlohn weiter in der Debatte

Veröffentlicht am 21.10.2008 in Arbeit

Jeder Mensch muss in Würde arbeiten können. Dazu gehört auch eine gerechte Entlohnung. Wettbewerb muss über bessere Produkte und Dienstleistungen, effizienteres Management und klügere Ideen stattfinden - nicht aber über Niedriglöhne. Deshalb setzt sich die SPD weiterhin für den Mindestlohn ein. So sollen jetzt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz übersichtlicher gestaltet werden. Dies wurde mit der 1. Lesung im Bundestag am 16. Oktober 2008 auf den Weg gebracht.

"Wer Dumpinglöhne zahlt, beutet doppelt aus: die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch alle Steuerzahler. Denn sie müssen für die ergänzenden Hilfen des Staates aufkommen. Deshalb machen wir uns für einen flächendeckenden Mindestlohn stark", erklärt die SPD-Bundestagsfraktion dazu. Sie betont, dass das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungengesetz die Grundlage für die Einführung von Mindestlöhnen bieten. Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen beiden Gesetzen anhand des Kriteriums „Tarifbindung von 50 Prozent": "Wenn die tarifgebundenen Arbeitgeber eines Wirtschaftszweiges bundesweit oder regional mehr als 50 Prozent der in der Branche tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Liegt die Tarifbindung der Branche unter 50 Prozent gilt das Mindestarbeitsbedingungengesetz. Mindestlöhne können damit in jeder Branche entweder auf der Grundlage des einen oder des anderen Gesetzes festgelegt werden. Es bleiben keine 'weißen Flecken'", so die Erläuterung.

Zum Hintergrund: Die meisten europäischen Länder haben bereits einen Mindestlohn eingeführt. Sie schützen damit ihren nationalen Arbeitsmarkt - auch vor der fortschreitenden Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes. Die SPD-Forderung nach einem Mindestlohn in Höhe von 7,50 Euro liegt im europäischen Mittelfeld, unsere Nachbarländer wie Frankreich, die Niederlande oder Luxemburg haben höhere Mindestlöhne. Die Entwicklung in diesen Ländern widerlegt ein Hauptargument der Kritiker: Mindestlöhne vernichten keine Arbeitsplätze und verhindern keinen Wettbewerb. So haben beispielsweise die Niederlande und Irland eine höhere Beschäftigungsquote als Deutschland. In Großbritannien wurden seit der Einführung des Mindestlohns 1999 1,7 Millionen neue Arbeitsplätze geschaffen.

Mehr zur Debatte um den Mindestlohn im Bundestag

 
 

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